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AGA-BAU

AGA-BAU-PLANUNGS, AGA-BAU-STATIK GMBH und COPYLAND.

Die Gründungsidee für die Firma AGA-BAU im Jahre 1989 war, mit modernster Computertechnologie und entsprechenden Programmen als Dienstleistungsunternehmen für Bauherren, Architekten, Planungsbüros sowie Bauunternehmen und Zimmereibetriebe Hilfestellung zu geben. So war AGA-BAU eines der ersten Unternehmen im Tiroler Unterland, welches bereits damals sämtliche Pläne auf CAD-Basis erstellte.

Rechtliche Hinweise und allgemeine Bedingungen

Rechtliche Hinweise:
Eine Verwertung der Abbildungen und Texte, insbesonders das Speichern und Verarbeiten in Datensystemen ist NUR mit ausdrücklicher Zustimmung von AGABAU gestattet. Das Urheberrecht verbleibt auf ALLE FÄLLE bei AGABAU
AGABAU ist NICHT verantwortlich für Inhalte, der mit dieser Homepage verlinkten EXTERNEN Webseiten.
copyright (c) 2003 AGABAU KUSFTEIN

Allgemeinde Bedingungen:
Bei an die Firma AGA-BAU ( als Auftragnehmer ) vergebenen Aufträgen gelten hinsichtlich Haftungs- und Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers nachstehende Bedingungen als verbindlich vereinbart:
1.) Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber entweder ABBUND-Berechnungen und / oder statische Berechnungen und Nachweise für die Standsicherheit aus. Sofern die statische Berechnung als Auftragsbestandteil nicht ausdrücklich durchzuführen ist, übernimmt der Auftragnehmer die vom Auftraggeber vorgegebenen Dimensionen ohne statische Überprüfung. Für die Standsicherheit bzw. statische Tauglichkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Dimensionen ( Stärken ) übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung oder Gewähr.

2.) Bei ABBUND-Berechnungen hat der Auftraggeber Naturmaße bzw. bindende Planmaße zur Verfügung zu stellen. Ebenso sind die zur Erstellung des Abbundes notwendigen Details (Ortgang-, Traufen-, Firstausbildung etc.) beizustellen. Der Auftraggeber hat anhand des VORABZUGES zu überprüfen, ob die von Ihm vorgegebenen Maße vom Auftragnehmer richtig in die Berechnungen und Pläne übernommen wurden. Der Auftragnehmer ist bei Abweichungen umgehend zu verständigen. Wird der Auftragnehmer vom Auftraggeber, nach dem dieser den Vorabzug erhalten hat, nicht umgehend davon informiert, daß Maßabweichungen vorliegen, gelten die Maße laut Vorabzug als vom Auftragnehmer genehmigt. Den Auftragnehmer trifft für Maßabweichungen, die vom Auftraggeber nicht gerügt wurden, keinerlei Haftung.

3.) Änderungen von Maßen sind vom Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen ( Fax oder abgeänderter Vorabzug ). Änderungen nach einem genehmigten Vorabzug werden eigens in Rechnung gestellt.

4.) Nachträgliche Änderungen von Plänen oder sonstigen Maßen, die dem Auftragnehmer nicht bekannt sind, bedingen natürlich, daß die Berechnungen des Auftragnehmers unrichtig sind. Der Auftragnehmer hat für solche nachträgliche Abweichungen weder zu haften, noch Gewähr zu leisten.

5.) Die Übermittlung der Pläne erfolgt per Post. Auf Sonderwunsch per EMS.

6.) Sämtliche Preise verstehen sich excl. der gesetzlichen MwSt.

7.) Die Reklamationsfrist beträgt 14 Tage nach Auslieferung der Pläne.

8.) Abrechnungsfläche = wahre Größe der Dachfläche !

9.) Gerichtsstand für beide Teile ist BG Kufstein.